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Jugendweihe
Diese Feier erfolgt im Alter der Religionsmündigkeit (14 Jahre).
In der Vorbereitungszeit werden in dem nachmittäglichen Religionsunterricht
die Jugendlichen mit den Ideen Freier Religion bekannt gemacht und erfahren
Denkanstöße, die sie unter Achtung ihrer persönlichen Eigenart zu eigenem
religiösen Empfinden und Denken hinführen soll. Die freireligiöse Jugendweihe
markiert den Eintritt in den Lebensabschnitt der Jugend und wird damit ein
Wendepunkt auf dem Weg des eigenen Suchens um eine selbstverantwortliche
Lebensgestaltung. Die Jugendlichen geben das freiwillige Versprechen ab, in
allen Lebenslagen dem eigenen Gewissen zu folgen und die eigene Freiheit
sowie die der Mitmenschen zu bewahren. Der Begriff „Jugendweihe“ wurde in der freireligiösen Bewegung erstmals
1868 gebraucht und wird in der Freireligiösen Gemeinde traditionell am
Sonntag vor Ostern gefeiert. Die Grundsätze Freier Religion und das Thema
Selbstverantwortung sind zentrale Punkte der Festansprache. Höhepunkt und
Abschluss der Veranstaltung ist die feierliche Aufnahme der Jugendlichen als
selbstständige Mitglieder der Gemeinde
Jugendweihe 2004 – Aufnahme in die Gemeinde
Jugendweihe 1965
Jugendweihe, vermutlich in den 30er Jahren.
Jugendweihe 1924
Jugendweihe-Urkunde 1965
Jugendweihe-Urkunde 1922
Jugendweihe-Urkunde 1914
Jugendliche, die sich für die Jugendweihe interessieren, bzw. Eltern die ihre Kinder (Alter ca. 14 Jahre) zur Jugendweihe anmelden wollen, können sich hier informieren:
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